Hausordnung
Diese Hausordnung gilt für alle Besucher, einschließlich ansässiger und Gastkünstler sowie deren Teammitglieder, in den von Something Great - Performing Arts gUG (haftungsbeschränkt) betriebenen Einrichtungen auf dem Grundstück von Schloss Mentin in Ruhner Berge, Deutschland (nachfolgend “SG Künstlerhaus” genannt).
Mit dem Betreten des Geländes und des Grundstücks von Schloss Mentin erklären sich alle Besucher mit der Einhaltung der folgenden Regeln einverstanden:
Besucher dürfen nur die ausgewiesenen Bereiche betreten, in denen öffentliche Veranstaltungen stattfinden oder die Teil geführter Rundgänge über das Gelände sind.
Künstler, die im SG Künstlerhaus arbeiten oder auftreten, dürfen ausschließlich die Arbeits- und Unterkunftsbereiche betreten, die ihnen im Rahmen ihrer Residenzen und Engagements ausdrücklich zugewiesen wurden.
Das unbefugte Betreten von gesperrten Bereichen ist strengstens untersagt. Das SG Künstlerhaus behält sich das Recht vor, Sicherheitsmaßnahmen gegen unbefugtes Eindringen zu ergreifen, einschließlich der Verweigerung des Zutritts, der Entfernung vom Gelände oder – in schwerwiegenden Fällen – rechtlicher Schritte.
2. Haftung
Besucher, ansässige Künstler und deren Teammitglieder erkennen an, dass sie das SG Künstlerhaus und dessen Einrichtungen auf eigene Gefahr betreten und nutzen. Das SG Künstlerhaus übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Unfälle oder Schäden, die aus der Nutzung des Geländes entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf öffentliche Veranstaltungen, außer in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten.
Dieser Haftungsausschluss gilt ergänzend zu den vor Ort während öffentlicher Veranstaltungen angebrachten Warnhinweisen sowie den Informationen, die Künstlern und deren Teams vor ihrer Ankunft oder während ihres Aufenthalts bereitgestellt werden. Er umfasst sämtliche Innen- und Außenbereiche des SG Künstlerhauses.
Darüber hinaus ist das SG Künstlerhaus nicht verantwortlich für Handlungen, Dienstleistungen oder Aktivitäten von Drittanbietern, Auftragnehmern oder externen Dienstleistern, die auf dem Gelände tätig sind. Etwaige Ansprüche oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Dienstleistungen sind direkt mit dem jeweiligen Anbieter zu klären.
3. Parkbereich
Ausgewiesene barrierefreie Parkplätze für Rollstuhlnutzer sind vor Ort verfügbar. Obwohl Parkmöglichkeiten auf dem Gelände vorhanden sind, kann deren Verfügbarkeit nicht garantiert werden. Besucher werden gebeten, die ausgewiesenen Parkflächen innerhalb von Schloss Mentin oder alternativ nahegelegene öffentliche Parkplätze zu nutzen.
Unbefugtes Parken in gesperrten Bereichen von Schloss Mentin, einschließlich Flächen, die Notausgänge, Ladezonen oder Personalbereiche blockieren könnten, ist strengstens untersagt.
Das SG Künstlerhaus übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Schäden an Fahrzeugen oder persönlichen Gegenständen, die in geparkten Autos zurückgelassen werden. Besuchern wird geraten, ihre Fahrzeuge abzuschließen und keine Wertsachen unbeaufsichtigt zu lassen.
Wann immer möglich, wird das Bilden von Fahrgemeinschaften empfohlen, um die Umweltbelastung zu reduzieren und die Zugänglichkeit zu verbessern.
4. Verhalten und Respekt gegenüber anderen
Besucher dürfen Veranstaltungen, Proben oder den Betriebsablauf nicht stören. Mobiltelefone müssen während öffentlicher Veranstaltungen auf lautlos gestellt oder ausgeschaltet werden. Unnötiger Lärm, laute Gespräche oder jegliches Verhalten, das Aufführungen, Workshops oder künstlerische Aktivitäten beeinträchtigt, ist nicht gestattet.
Ansässige Künstler und ihre Teams haben die Ruhezeiten von 22:00 bis 8:00 Uhr, Montag bis Samstag, sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen zu respektieren. Der Geräuschpegel in gemeinschaftlich genutzten Bereichen, einschließlich Ateliers und Unterkünften, ist auf ein Minimum zu beschränken, um eine ruhige Umgebung für alle zu gewährleisten.
Alle Besucher, Künstler und Mitarbeitenden werden dazu angehalten, einander mit Freundlichkeit und Respekt zu begegnen. Diskriminierung, Belästigung, verbale Angriffe, Einschüchterung oder jegliches respektloses oder aggressives Verhalten werden nicht toleriert.
5. Teilnahme an Veranstaltungen
Nach Beginn einer öffentlichen Veranstaltung kann verspäteten Besuchern der Einlass verweigert werden. Falls möglich, wird der Einlass nur während Pausen gestattet, um Störungen zu minimieren. Nicht genutzte Tickets aufgrund verspäteter Ankunft sind nicht erstattungsfähig, außer im Falle einer Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter.
Bei Workshops oder Tanzkursen im Rahmen unserer Community-Programme liegt die Entscheidung über eine verspätete Teilnahme im Ermessen der Gastdozent*innen. Wird einem Teilnehmer aufgrund von Verspätung der Zutritt verweigert, erfolgt keine Rückerstattung. Teilnahmegebühren (sofern zutreffend) werden nur erstattet, wenn die Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt wird.
6. Zutritt für Minderjährige
Minderjährige dürfen Veranstaltungen nur im Einklang mit dem deutschen Jugendschutzgesetz (JuSchG) besuchen. Eltern oder Erziehungsberechtigte tragen die volle Verantwortung für deren Aufsicht und müssen sicherstellen, dass Minderjährige die Regeln des SG Künstlerhauses einhalten.
Altersbeschränkungen für bestimmte Veranstaltungen werden im Vorfeld bekannt gegeben. Bei Veranstaltungen mit Altersbeschränkung behält sich das SG Künstlerhaus das Recht vor, Minderjährigen ohne entsprechenden Altersnachweis den Zutritt zu verweigern.
Unbegleitete Minderjährige dürfen Veranstaltungen nur besuchen, wenn dies ausdrücklich gestattet wurde. Das SG Künstlerhaus übernimmt keine Haftung für unbeaufsichtigte Minderjährige, die sich auf dem Gelände aufhalten.
7. Rollstuhlnutzende
Reservierte Parkplätze, Rollstuhlrampen und ausgewiesene Sitzplätze stehen bei allen Veranstaltungen zur Verfügung. Das Personal des SG Künstlerhauses kann bei Bedarf beim Ein- und Auslass behilflich sein.
Rollstuhlnutzende und ihre Begleitpersonen werden vor Veranstaltungsbeginn über etwaige Einschränkungen der Barrierefreiheit sowie über Notfallmaßnahmen informiert. Besucher, die Unterstützung benötigen, werden gebeten, uns mindestens eine Woche im Voraus zu benachrichtigen, damit wir die notwendigen Vorkehrungen für ein angenehmes Besuchserlebnis treffen können.
8. Tiere
Blindenhunde und Assistenztiere sind bei öffentlichen Veranstaltungen nur mit entsprechender Dokumentation zugelassen. Halter müssen einen Schwerbehindertenausweis sowie einen Nachweis über die Ausbildung des Hundes vorlegen. Blindenhunde müssen ein Führgeschirr tragen, Assistenzhunde müssen stets angeleint und mit Maulkorb gesichert sein. Halter haften vollständig für alle durch ihre Tiere verursachten Schäden.
Haustiere, einschließlich Hunde und Katzen von ansässigen Künstlern oder Besuchern, sind in den Einrichtungen des SG Künstlerhauses nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. Im Falle einer Genehmigung müssen Haustiere jederzeit beaufsichtigt werden, und Halter sind verpflichtet, Hinterlassenschaften ihrer Tiere umgehend zu beseitigen. Für alle Störungen oder Schäden, die durch Haustiere verursacht werden – einschließlich Reinigung, Reparatur oder Ersatz von Möbeln oder sonstigem Eigentum – haften die Halter in vollem Umfang.
9. Verbotene Gegenstände und Materialien
Waffen, Schusswaffen, Feuerwerkskörper, Sprengstoffe, brennbare Flüssigkeiten, gefährliche Chemikalien, giftige Substanzen, Laserpointer, Drohnen sowie alle nicht autorisierten Gegenstände, die Einrichtungen, Ausrüstung oder die Umwelt beschädigen könnten (z. B. Farben, Glitzer, Klebstoffe) oder eine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Tieren auf dem Gelände darstellen, sind strengstens verboten.
Besuchende können während öffentlicher Veranstaltungen die ausgewiesenen Garderoben nutzen.
Gast- und Residenzkünstler*innen dürfen ihre persönlichen Gegenstände in den jeweiligen Unterkunftsbereichen aufbewahren und dürfen keine Gegenstände in den Ateliers zurücklassen, insbesondere nicht über Nacht. Das SG Künstlerhaus übernimmt keine Haftung für verlorene, gestohlene oder unbeaufsichtigte Gegenstände jeglicher Art.
Durchgänge sind jederzeit freizuhalten, insbesondere während öffentlicher Veranstaltungen.
10. Fotografie, Film- und Tonaufnahmen
Sofern zutreffend, weisen Ankündigungen oder Beschilderungen während öffentlicher Veranstaltungen auf Einschränkungen hinsichtlich Fotografie, Film- oder Tonaufnahmen hin. In solchen Fällen sind nicht autorisierte Aufnahmen jeglicher Art untersagt.
Das SG Künstlerhaus behält sich das Recht vor, die Löschung nicht genehmigter Aufnahmen während oder nach der Veranstaltung zu verlangen.
11. Rauchen & Dampfen
Rauchen, Dampfen und offenes Feuer sind in Innenräumen strengstens untersagt. Zuwiderhandelnde haften für sämtliche daraus entstehenden Reinigungs- oder Schadenskosten.
12. Brand- und Sicherheitsvorschriften
Die Verwendung von Feuer, Pyrotechnik und gefährlichen Stoffen ist in den Einrichtungen des SG Künstlerhauses gemäß der deutschen Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) untersagt. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Feuerwehr und müssen den deutschen Sprengstoffgesetzen entsprechen.
Besuchende und Künstler*innen müssen bei der Nutzung der Räumlichkeiten des SG Künstlerhauses alle Brand- und Sicherheitsvorschriften einhalten.
Im Notfall sind den Anweisungen des Personals des SG Künstlerhauses, des Sicherheitspersonals oder der Einsatzkräfte Folge zu leisten. Notausgänge sind jederzeit freizuhalten.
13. Einhaltung der Gesundheitsvorschriften
Alle Besuchenden sowie Mitarbeitenden des SG Künstlerhauses müssen alle geltenden Gesundheitsvorschriften einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf COVID-19-Maßnahmen oder andere von Behörden oder dem Veranstaltungsort auferlegte Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen. Diese Vorschriften gelten insbesondere während öffentlicher Veranstaltungen und Zusammenkünften.
Die Nichteinhaltung kann zur Verweigerung des Zutritts, zur Entfernung vom Gelände oder zu anderen erforderlichen Maßnahmen führen, um die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten. Das SG Künstlerhaus behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen umzusetzen.
14. Pflege der Einrichtungen & Sauberkeit
Die Einrichtungen sind verantwortungsvoll zu nutzen und sauber zu halten. Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstehen – einschließlich Schäden an Marley-Tanzböden – sind von der verantwortlichen Person zu ersetzen.
Gemeinschaftsbereiche, die von ansässigen und gastierenden Künstler*innen genutzt werden, einschließlich Unterkünften und Ateliers, sind jederzeit sauber zu halten. Abfälle sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
15. Fundsachen
Verlorene Gegenstände, die im SG Künstlerhaus gefunden werden, sind dem Personal zu melden. Diese werden mindestens eine Woche und maximal einen Monat aufbewahrt, bevor sie an das Bürgerbüro des Amtes Eldenburg/Lübz übergeben werden, wo sie in der Regel bis zu sechs Monate aufbewahrt werden. Nicht abgeholte Gegenstände können vom Bürgerbüro gespendet, versteigert oder entsorgt werden, wenn sie innerhalb dieses Zeitraums nicht abgeholt werden.
Das Bürgerbüro Lübz, das für das Fundbüro des Amtes Eldenburg/Lübz zuständig ist, ist erreichbar unter:
Adresse: Am Markt 22, 19386 Lübz
Telefon: 038731 507-231
E-Mail: buergeramt@amt-eldenburg-luebz.de
16. Einlasspersonal & Veranstaltungssicherheit
Das Einlasspersonal und die Mitarbeitenden des SG Künstlerhauses tragen bei öffentlichen Veranstaltungen offizielle Kleidung (T-Shirts, Hoodies oder Kappen mit dem SG-Logo). Sie sind für die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Unterstützung der Besuchenden sowie die Durchsetzung dieser Hausordnung verantwortlich.
Bei Veranstaltungen kann Sicherheitspersonal anwesend sein, um für die Sicherheit zu sorgen, die Besucherströme zu lenken und im Falle von Störungen einzugreifen. Bei störendem oder gefährlichem Verhalten sind das Einlasspersonal und das Sicherheitspersonal befugt, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen – einschließlich der Verweigerung des Zutritts, der Entfernung von Personen vom Gelände oder der Einschaltung der Polizei.
Den Anweisungen des Einlasspersonals, des Sicherheitspersonals und der Mitarbeitenden des SG Künstlerhauses ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung kann ein Verweis vom Gelände sowie ein möglicher langfristiger Ausschluss von zukünftigen Aktivitäten des SG Künstlerhauses erfolgen.
17. Zutrittsverweigerung & Verweis vom Gelände
Das SG Künstlerhaus behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt zu verweigern oder vom Gelände zu verweisen, wenn sie sich störend oder gefährdend verhalten, unter sichtbarem Alkoholeinfluss stehen, andere belästigen, Vandalismus begehen oder gegen diese Hausordnung verstoßen.
Jegliche Form von Diebstahl, Gewalt, Sachbeschädigung oder illegaler Aktivitäten führt zum sofortigen Verweis vom Gelände. Personen, die entfernt wurden, können dauerhaft von den Einrichtungen, Programmen und Veranstaltungen des SG Künstlerhauses ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus haben Besucher*innen, die aufgrund eines Verstoßes gegen diese Hausordnung vom Gelände verwiesen werden, keinen Anspruch auf Rückerstattung von Eintrittskarten, Teilnahmegebühren oder sonstigen entstandenen Kosten.
18. Einhaltung & Konsequenzen
Verstöße gegen diese Hausordnung können in schwerwiegenden Fällen rechtliche Schritte und die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden zur Folge haben. Das SG Künstlerhaus wird rechtswidriges Verhalten ausnahmslos und bei Bedarf den zuständigen Behörden melden.
19. Änderungen
Something Great – Performing Arts gUG behält sich das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren.
Die jeweils aktuelle Fassung, wie sie auf unserer offiziellen Website veröffentlicht ist, ist verbindlich.
Letzte Aktualisierung: 7. März 2025.